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   VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10   

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https://dejure.org/2010,17352
VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10 (https://dejure.org/2010,17352)
VG Stade, Entscheidung vom 23.11.2010 - 2 A 31/10 (https://dejure.org/2010,17352)
VG Stade, Entscheidung vom 23. November 2010 - 2 A 31/10 (https://dejure.org/2010,17352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Baugenehmigung: Ausschluss von Fremdwerbeanlagen in Mischgebieten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 Abs. 1 GG; § 6 Abs. 1 BauNVO; § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO
    Ausschluss des Baus einer selbstständigen Fremdwerbeanlage in einem Mischgebiet durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan; Verfassungsmäßigkeit von Gestaltungsvorschriften eines Bebauungsplans über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen i.R.v. Art. 14 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Baus einer selbstständigen Fremdwerbeanlage in einem Mischgebiet durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan; Verfassungsmäßigkeit von Gestaltungsvorschriften eines Bebauungsplans über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen i.R.v. Art. 14 Abs. 1 GG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss von Fremdwerbeanlagen in Mischgebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
    Eine Werbeanlage für Fremdgewerbezwecke, wie sie von der Klägerin geplant ist, stellt sich als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung dar (vgl. BVerwGE 91, 234= NVwZ 1993, 983 [1984]).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in Bebauungspläne aufgenommen werden, ohne dass diese den bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebot gemäß § 1 Abs. 7 BauGB genügen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 4 C 3/94 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
    Inhaltsbestimmungen und Beschränkungen des Eigentums sind nach dieser grundrechtlichen Vorschrift aber nur gerechtfertigt, wenn und soweit sie von dem geregelten Sachbereich her geboten und in ihrer Ausgestaltung selbst sachgerecht sind (BVerwG, Urt. vom 28. April 1972 - 4 C 11/69 - BVerwGE 40, 94).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
    Nach § 1 Abs. 9 BauNVO ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass es spezielle städtebauliche Gründe dafür gibt, die zulässigen Nutzungsarten gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO noch feiner auszudifferenzieren (BVerwGE 77, 317).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

    Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
    Ein so verstandener § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB widerspräche dem Gesetzesvorbehalt des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. August 1991 - 4 N 1/89 - NVwZ 1992, 879; VG Augsburg, Urt. v. 30. April 2010 - Au 5 K 09.484 - zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - 8 S 406/03

    Örtliche Bauvorschrift - Verbot bestimmter Werbeanlagen - Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
    Dabei sind die grundlegende Werteinschätzung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und die Belange der Gemeinschaft in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, so dass das baugestalterische Ziel, eine Beeinträchtigung des vorhandenen oder durch Planung erstrebten Charakters eines Baugebiets zu verhindern, seine Entsprechung in dem Baugebietscharakter finden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 24. Februar 2003 - 8 S 406/03 - zitiert nach juris).
  • VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02

    Nichtigkeit einer die Zulässigkeit von Werbeanlagen regelnden Satzung

    Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
    Eine einheitliche, ein generelles Verbot bestimmter Werbeanlagen umfassende baugestalterische Regelung, die ohne Rücksicht auf eine durch gewerbliche Nutzung geprägte tatsächliche Bebauung in einem Mischgebiet erfolgt ist, ist deshalb mit Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG nicht vereinbar (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 24. März 2004 - 2 K 1725/02 - zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 23.05.2012 - Au 4 K 11.1806

    Werbeanlage im Mischgebiet

    Eine einheitliche, ein generelles Verbot bestimmter Werbeanlagen umfassende baugestalterische Regelung, die ohne Rücksicht auf eine durch gewerbliche Nutzung geprägte tatsächliche Bebauung in einem Mischgebiet erfolgt, ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar (BVerwG vom 28.4.1972, Az. IV C 11.69, BayVBl 1973, 471; VG Stade vom 23.11.2010, Az. 2 A 31/10, juris - Rdnr. 21).
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